Kinder, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Kinderpatenschaften

Mit Fr. 60.- bis 100.- pro Monat ermöglichen Sie einem benachteiligten Dorfkind eine Ausbildung - je nach seinen Fähigkeiten. Sie werden durch ihre ganze Schulzeit hindurch begleitet und betreut, damit sie in ihrem Leben auf eigenen Füssen stehen können. Im Sonnenblumenprojekt "Wir lernen Deutsch" besuchen die Schülerinnen und Schüler in der Freizeit intensiven Deutschunterricht.
Aktuell betreuen wir 21 Jugendliche mit 42 Patenschaften.

Folgende persönliche Patenschaften sind möglich, jeweils pro Jahr:  
Schulpatenschaft ink. Geburtstags- und Weihnachtsgeld. Fr. 820.- (pro Monat Fr. 60.-)
Studienpatenschaft Fr. 1200.- (pro Monat Fr. 100.-)
Kantinenpatenschaft (warme Mahlzeit plus Aufgabenhilfe): Fr. 700.- (10 mal x Fr. 70.-)
Internatspatenschaft: Wohnen und Betreuung im Haltrich Internat für Dorfkinder Fr. 1200.- (pro Monat Fr. 100.-)
Deutschpatenschaft "Sonnenblumenprojekt", ab Herbst 2020 wieder: Fr. 500.-  
Sozialpatenschaft: Fr. 840.- (pro Monat Fr. 70.-)

Schulungsfonds "Rosa Moser"

Der Ausbildungsfond «Rosa Moser», gegründet 1993, wurde 2018 aufgelöst (Geld war aufgebraucht). Viele Schüler-, Berufsschüler und Studenten konnten dank diesem Fonds eine qualifizierte Ausbildung oder Studium absolvieren und erfolgreich ins Berufsleben einsteigen.

Anonyme Ausbildungspatenschaften

Für Spender, welche Ausbildungspatenschaften gerne unterstützen wollen, aber im Hintergrund bleiben möchten, respektive keine persönliche Patenschaft wünschen (ersetzt den Rosa-Moser-Fonds). Mit diesen Spenden können wir mehrjährigen Verpflichtungen von Schülern nachkommen, die z.B. ihren Paten verlieren oder einmalige Ausbildungsausgaben haben, die mit dem jährlichen Patenschaftsgeld nicht gedeckt sind.

Sozialpatenschaft

Bei der persönlichen Sozialpatenschaft handelt es sich um eine fürsorgliche Unterstützung vorwiegend für Kinder und Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen. Sie wohnen in abgelegenen und isolierten Dörfern unseres siebenbürgischen Wirkungsgebietes und leiden unter Armut und Einsamkeit, unter denen sie aufwachsen müssen. Häufig machen ihnen gesundheitliche Probleme physischer und psychischer Art zusätzlich zu schaffen, so dass sie eine besondere individuelle Begleitung durch unsere Betreuungspersonen benötigen. Nach einer eingehenden Beurteilung von Sachverständigen (z.B. Vertrauensperson) vor Ort und der Zustimmung des Gesamtvorstandes, werden die Form und die Dauer der Stütz- und Überbrückungsmassnahmen individuell festgelegt. 
Ausgerichtet werden können in Härtefällen und zeitlich begrenzt monatliche Beiträge an die anfallenden Lebensunterhaltskosten für Kleidung, Schuhe, Brillen, Verpflegung etc. sofern eine positive Wirkung und Entwicklung durch die Förderung eintritt.